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   StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93   

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StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93 (https://dejure.org/1994,5512)
StGH Bremen, Entscheidung vom 28.02.1994 - St 2/93 (https://dejure.org/1994,5512)
StGH Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - St 2/93 (https://dejure.org/1994,5512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsgerichtshof PDF

    Entscheidung über die Gültigkeit einer parlamentarischen Senatorenwahl

  • bremen.de PDF (Leitsatz und Volltext)

    Zur Frage, welche persönlichen Anforderungen die Bremische Landesverfassung und das Bremer Wahlgesetz an die Wählbarkeit von Bewerbern für das Amt eines Senators stellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 996
  • DVBl 1994, 633
  • DÖV 1994, 517
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • StGH Bremen, 17.12.1993 - St 1/93

    Zur Prüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzung im Sinne des § 1 Abs. 1

    Auszug aus StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93
    Aber erschlossen wird dadurch der Inhalt des Wahlgesetzes (vgl. Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts II. Instanz der Freien Hansestadt Bremen vom 17. Dezember 1993 - St 1/93 -).

    Die Auslegung des § 1 WahlG nach seinem Sinn und Zweck ergibt, daß diese Vorschrift an die melderechtlichen Begriffe anknüpft (vgl. Wahlprüfungsgericht II. Instanz der Freien Hansestadt Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 1993 - St 1/93 -).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93
    In diesem Zusammenhang ist schließlich beachtlich, daß alle Entscheidungen, an denen ein Abgeordneter mitgewirkt hat, dessen Wahl später im Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt wurde, als ordnungsmäßig zustandegekommen angesehen werden, und daß sogar die Maßnahmen und Beschlüsse eines Parlamentes, das ungültig gewählt war (vgl. dazu HbgVerfG, HmbJVBl. 1993, 56 = NVwZ 1993, 1083 = DVBl. 1993, 1073) oder dessen Legislaturperiode bereits beendet war (BVerfGE 1, 14 [38]), in ihrem Rechtsbestand und in ihrer Verbindlichkeit durch ein nachträgliches Gerichtsurteil nicht in Frage gestellt werden.
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93
    In der allein vom Recht geleiteten richterlichen Entscheidung über das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen eines Regierungsmitglieds liegt genausowenig ein Eingriff in den Kernbereich des Parlaments wie beispielsweise in der verfassungsgerichtlichen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Zusammensetzung eines Parlamentsausschusses (BVerfGE 80, 188 ff.).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93
    Nach der regierungsamtlichen Begründung und der Stellungnahme des Bundesrates zu § 12 MelderechtsrahmenG sollte eine nach früherem Recht bestehende Wahlmöglichkeit des Einwohners in der Bestimmung der Hauptwohnung ausgeschlossen werden, diese sich vielmehr nach "objektiven Merkmalen" beurteilen (BVerwG Urteil v. 15. Oktober 1991, BVerwGE 89, 110 [115], unter Hinweis auf BT-Drucks. 8/3825 S. 20 und S. 30 f., jeweils zu § 12).
  • VerfG Hamburg, 04.05.1993 - HVerfG 3/92

    Ungültigerklärung von Teilen des Hamburger Bürgerschaftswahl 1991

    Auszug aus StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93
    In diesem Zusammenhang ist schließlich beachtlich, daß alle Entscheidungen, an denen ein Abgeordneter mitgewirkt hat, dessen Wahl später im Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt wurde, als ordnungsmäßig zustandegekommen angesehen werden, und daß sogar die Maßnahmen und Beschlüsse eines Parlamentes, das ungültig gewählt war (vgl. dazu HbgVerfG, HmbJVBl. 1993, 56 = NVwZ 1993, 1083 = DVBl. 1993, 1073) oder dessen Legislaturperiode bereits beendet war (BVerfGE 1, 14 [38]), in ihrem Rechtsbestand und in ihrer Verbindlichkeit durch ein nachträgliches Gerichtsurteil nicht in Frage gestellt werden.
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93
    Das Bundesverfassungsgericht spricht - worauf sich der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. März 1989 (St 1/88, NVwZ 1989, 953 = DVBl. 1989, 453) für das bremische Landesverfassungsrecht bezogen hat - in diesem Zusammenhang von Gewaltenverschränkungen und Gewaltenbalancierungen: "Nicht absolute Trennung, sondern gegenseitige Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten ist dem Verfassungsaufbau des Grundgesetzes zu entnehmen" (BVerfGE 34, 52 [59]).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1992 - 1 S 2186/91

    Vorwiegender Aufenthalt eines Einwohners; Vergleichsberechnung; Feststellung der

    Auszug aus StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93
    Zur Ermittlung der vorwiegenden Benutzung einer von mehreren Wohnungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "eine quantitative Berechnung durch Gegenüberstellung der Nutzungszeiten geboten" (BVerwG, a. a. O., S. 113; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 21. April 1992 - 1 S 2186/91 -, BWVBl 1993, 23).
  • StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88

    Zur Frage, ob der Senat der Freien Hansestadt Bremen berechtigt ist, die Vorlage

    Auszug aus StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93
    Das Bundesverfassungsgericht spricht - worauf sich der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. März 1989 (St 1/88, NVwZ 1989, 953 = DVBl. 1989, 453) für das bremische Landesverfassungsrecht bezogen hat - in diesem Zusammenhang von Gewaltenverschränkungen und Gewaltenbalancierungen: "Nicht absolute Trennung, sondern gegenseitige Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten ist dem Verfassungsaufbau des Grundgesetzes zu entnehmen" (BVerfGE 34, 52 [59]).
  • StGH Bremen, 30.11.1983 - St 1/83

    Zur Frage, ob die Landesverfassung es dem Senat verbietet, politische Parteien im

    Auszug aus StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93
    Ein subjektives Rechtsschutzinteresse der Antragsteller ist nicht erforderlich, denn das Verfahren nach Art. 140 LV ist ein objektives Rechtsbewahrungs- und Rechtsbeanstandungsverfahren (BremStGHE 3, 41 [53]; 3, 97 [100 f.]; 4, 74 [78 f.]).
  • StGH Bremen, 12.05.1978 - St 2/77

    Zur Frage der Vereinbarkeit von Richteramt und Kommunalmandat in der

    Auszug aus StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93
    Ein subjektives Rechtsschutzinteresse der Antragsteller ist nicht erforderlich, denn das Verfahren nach Art. 140 LV ist ein objektives Rechtsbewahrungs- und Rechtsbeanstandungsverfahren (BremStGHE 3, 41 [53]; 3, 97 [100 f.]; 4, 74 [78 f.]).
  • StGH Bremen, 06.06.1977 - St 1/75

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Gesetzes über die

  • StGH Bremen, 04.12.1950 - St 1/50

    Anfechtung der Wahl zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglieds des

  • VG Karlsruhe, 04.03.2013 - 7 K 3335/11

    Entziehung des Doktorgrades - Plagiat - Promotionsausschuss - Rechtmäßigkeit der

    Bei gewählten Hauptorganen öffentlich-rechtlicher Körperschaften dienen sie zudem dem Gebot, die jeweilige Körperschaft zu keiner Zeit ohne handlungsfähiges Organ zu lassen (vgl. Versteyl, in: von Münch/Kunig, GG Bd. I, 6. Aufl. 2012, Art. 41 GG Rn. 13; zum Ganzen eingehend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1997 - 9 S 2506/07 -, GewArch 1998, 164; StGH Bremen, Entscheidung vom 28.02.1984 - St 2/93 -, DVBl. 1994, 633; ebenso BGH, Urteil vom 17.12.1973 - II ZR 47/71 -, NJW 1974, 183 in Abgrenzung zur Rechtslage bei innerparteilichen Wahlen, die dem privaten Vereinsrecht unterliegen).

    Daraus folgt, dass die Ungültigkeit einer Senatorenwahl nicht die Wirksamkeit von Amtshandlungen berührt, die das unwirksam gewählte Senatsmitglied oder unter seiner Mitwirkung der Senat als Kollegialorgan bis zur Feststellung der Wahlungültigkeit durch den Staatsgerichtshof vorgenommen hat." (StGH Bremen, Entscheidung vom 28.02.1994 - St 2/93 -, DVBl. 1994, 633 zur Wahl eines Regierungsmitglieds, dem die gesetzliche Wählbarkeitsvoraussetzung fehlte).

  • VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08

    Feststellung des Ausscheidens aus einer Stadtverordnetenversammlung wegen

    Die demgegenüber gegen die strikte Anbindung der melderechtlichen Hauptwohnung an nur eine Familienwohnung bzw. gegen die zwingende Verknüpfung der melderechtlichen Hauptwohnung mit dem aktiven und passiven Wahlrecht gerichteten Entscheidungen des Bremer Wahlprüfungsgerichts II. Instanz vom 17. Dezember 1993 - St 1/93 - (NJW 1994 S. 1526 f.), des Bremer Staatsgerichtshofs vom 28. Februar 1994 - St 2/93 - (NVwZ 1994 S. 996 f.) und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juni 1997 - 13/95 - (NJW 1998 S. 525 ff. = DÖV 1997 S. 1001 ff. = juris) sind zu besonderen Fallgestaltungen ergangen, mit denen die des Klägers nicht vergleichbar ist (so auch BremStGH a.a.O. zu dem von ihm entschiedenen Fall); es bedarf hier deshalb keiner Auseinandersetzung mit den dort vertretenen Auffassungen.

    Das Kriterium des Schwerpunktes der Lebensbeziehungen kann von dem Besitzer zweier Wohnungen nicht allein nach seinen subjektiven Vorstellungen bestimmt werden, sondern es ist auch nach objektiven Merkmalen im Sinne jedenfalls einer Evidenzkontrolle nach einem zeitlich-quantitativen (Aufenthaltsdauer) und einem inhaltlich-qualitativen Element (wesentlicher Bezugspunkt der beruflichen, politisch-öffentlichen und privaten Lebens) zu beurteilen (vgl. BremStGH, Entsch. vom 28. Februar 1994 a.a.O.), wobei zu berücksichtigen ist, dass auch wahlrechtlicher Anknüpfungspunkt der "Wohnsitz" ist und eine Wohnung "zum Wohnen" genutzt werden muss, also zum Aufenthalt, zum Essen und zum Schlafen (vgl. BremWahlPrüfG II. Instanz a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.12.2008 - 8 A 1330/08

    Wahlanfechtung - Überprüfung der Gültigkeit der Wahl zur

    Damit würde die Gleichberechtigung der verschiedenen Lebensformen und -entwürfe in der Ehe verletzt (vgl. dazu BremStGH, Entsch. vom 28.02.1994 - St 2/93 -, NVwZ 1994, 996).
  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Wenn die Eheleute, wenn auch nicht ohne Konflikte, eine bestimmte familieninterne Abgrenzung der miteinander in Widerstreit liegenden Formen der individuellen Lebensgestaltung fänden, so verbiete es die Bremische Verfassung dem Gesetzgeber und anderen staatlichen Organen, darin einzugreifen (NJW 1994, 1526 f.; zustimmend BremStGH, DÖV 1994, 517 f.).
  • OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05

    Kommunalwahlrecht; Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen;

    Die Ausforschung der persönlichen Lebensverhältnisse des Klägers findet ihre Grenze in den Grundrechten des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung und auf Schutz von Ehe und Familie (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - VerfGH 5/96 - LVerfGE 5, 189/212 und StGH Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - St 2/93 -DÖV 1994, S. 517).
  • VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09

    Ludwigshafener Ratsmitglied darf sein Amt vorläufig weiter ausüben

    In diesem Zusammenhang ist beachtlich, dass sogar die Maßnahmen und Beschlüsse eines Parlamentes, das ungültig gewählt oder dessen Legislaturperiode bereits beendet war, in ihrem Rechtsbestand und in ihrer Verbindlichkeit durch ein nachträgliches Gerichtsurteil nicht in Frage gestellt werden (Staatsgerichtshof Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - St 2/93, m.w.N.).
  • VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836

    Wahlanfechtung; Gemeinderat; Korrektur; Wahlergebnis; nicht wählbar; Schwerpunkt

    Aus der Entscheidung des Bremer Staatsgerichtshofs (vom 28.2.1994, DÖV 1994, 517) kann nichts weiteres abgeleitet werden, da die Entscheidung im wesentlichen die bereits dargestellten Grundsätze wiedergibt; das gilt auch für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (vom 20.9.2001, LKV 2002, 230).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 2 ME 634/19

    Akteneinsicht; Besetzungsrüge; Kontrollorgan; Notarprüfung; Verfahrensfehler;

    v. 28.2.1994 - St 2/93 -, juris Rn. 46 ff., zur Vollversammlung der IHK: OVG NRW, Beschl. v. 5.2.1999 - 4 A 1168/96 -, juris Rn. 28 f., VG Freiburg, Urt. v. 24.2.1996 - 10 K 1064/95 -, juris, für Richter: BVerwG, Beschl. v. 9.6.1987 - 9 CB 36/87 -, juris Rn. 3, u. v. 21.8.1986 - 6 CB 36/85 -, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07

    Unterschiedliche Hauptwohnungen von Ehepartnern vor dem Hintergrund der

    In diesem Sinne hat auch etwa der Staatsgerichtshof des Landes Bremen in einer eine Senatorenwahl betreffenden Entscheidung vom 28. Februar 1994 - St 2/93 -, NVwZ 1994, 996, entschieden, dass nicht getrennt lebende Ehegatten jeweils unterschiedliche Hauptwohnungen haben können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - 14 A 687/09

    Einschränkung eines Steuerpflichtigen in der Wahrnehmung der ehelichen oder

    In diesem Sinne hat auch etwa der Staatsgerichtshof des Landes Bremen in einer eine Senatorenwahl betreffenden Entscheidung vom 28. Februar 1994 - St 2/93 -, NVwZ 1994, 996, bei ähnlicher melderechtlicher Rechtslage entschieden, dass nicht getrennt lebende Ehegatten jeweils unterschiedliche Hauptwohnungen haben können.
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